Schulordnung
Die Regionale Schule Sanitz ist eine lebendige, bewegte und offene Schule. Respekt, Toleranz, Höflichkeit, Verständnis und Hilfsbereitschaft prägen den Umgang miteinander.
Lehrerinnen und Lehrer nehmen ihren Erziehungsauftrag wahr und sind sich ihrer Vorbildwirkung und Beratungsfunktion bewusst. Unsere Schülerinnen und Schüler kennen ihre Rechte und Pflichten und handeln verantwortungsbewusst.
Eltern motivieren und unterstützen ihre Kinder und arbeiten mit Schule, im Sinne des Kindes, eng zusammen.
Die Schulordnung gilt deshalb für alle Personen, die sich im Schulbereich aufhalten.
Grundsätze
- Wir sind jedem gegenüber höflich und freundlich, vermeiden Schimpfwörter und Beleidigungen.
- Wir beurteilen niemanden nach seinem Aussehen!
- Wir schließen niemanden aus!
- Wir üben keine Gewalt aus, weder körperlich noch mit Worten.
- Rücksichtnahme und Gewaltlosigkeit gelten für uns auch auf dem Schulweg und im Bus.
- Wir gehen sorgsam mit unserer Schulhauseinrichtung um und achten auch das Eigentum der Mitschülerinnen und Mitschüler.
- Wir halten die Unterrichts- und Pausenzeiten ein.
Verhaltensregeln
- Ist ein Lehrer nach 5 Minuten noch nicht im Raum, informiert der Klassensprecher die Sekretärin oder die Schulleitung darüber.
- Im Schulgebäude verhalten wir uns ruhig.
- Fachräume und Sporthalle betreten wir nur mit dem jeweiligen Lehrer.
- In den Hofpausen gehen wir auf den Schulhof, nur bei Abklingeln halten wir uns im Schulgebäude, in den Räumen auf.
- Die Pause verbringen wir nicht auf den Toiletten.
- Wir verlassen den Schulhof nur, wenn das Einverständnis der Eltern und Lehrer vorliegt.
Unterricht
- Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schülerinnen und Schüler sorgen für einen pünktlichen Unterrichtsbeginn.
- Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
- Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
- Wir halten Gesprächsregeln ein und halten den anderen nicht vom Lernen ab.
- Die Sitzordnung des jeweiligen Raumes wird eingehalten.
- Die Fachraumordnung wird eingehalten – Belehrung erfolgt über die Fachlehrer.
Kommunikationsmittel
- Die Handys bleiben während des Unterrichts ausgeschaltet in der Tasche oder werden nach vorn auf den Lehrertisch gelegt.
- Bild- und Tonmitschnitte sind ohne pädagogischen Auftrag auf dem Schulgelände untersagt.
- Bass-Musik-Boxen schalten wir nur in den Pausen ein und halten die Lautstärke moderat.
Gefährliche Gegenstände
- Gegenstände, von denen eine Gefährdung ausgehen kann, werden nicht mitgebracht (z. B. Waffen, Taschenmesser, Feuerzeug, Streichhölzer, Laserpointer, pyrotechnische Erzeugnisse u. a.).
Unfälle
- Unfälle im Unterricht, in den Pausen oder auf dem Schulweg melden wir unverzüglich dem Klassenlehrer, Fachlehrer oder im Sekretariat.
- Die/der Verletzte wird in den Sanitätsraum gebracht.
- Wir bitten zur Betreuung der/des Verletzten einen Sanitäter hinzu.
Krankmeldungen
- Eltern und Erziehungsberechtigte melden uns bei Erkrankung umgehend, spätestens am 2. Tag in der Schule ab, volljährige Schüler tun dies selbstständig.
- Nach unserer Genesung bringen wir eine Elternbescheinigung (bzw. Krankenschein bei Volljährigen) mit – liegt 3 Tage nach Genesung noch keine Bestätigung vor, gelten die Fehltage als unentschuldigt.
Sonstiges
- Nach Freistellungen holen wir zeitnah den versäumten Unterrichtsstoff nach.
- Bei Alarm folgen wir den Aufforderungen der Lehrerin/des Lehrers und gehen umgehend zu unserem Sammelplatz.
- In den Freistunden halten wir uns im Raum der Schulsozialarbeiterin, einem zugewiesenen Klassenraum oder auf dem Schulnahen Gelände (Schulhof, Container, Sporthalle) auf.
- Wir verhalten uns auf dem Tartanplatz fair!
- Wir konsumieren keine Energy-Drinks, keinen Alkohol und keine Drogen in der Schule.
- Im Schulhaus, auf dem gesamten Schulgelände und im schulnahen Bereich ist das Rauchen verboten!
- Wir achten im gesamten Haus auf Ordnung und Sauberkeit.
- Geld oder Wertgegenstände lassen wir nicht auf den Fluren oder in den Jacken. (Es wird keine Haftung übernommen.)
- Beleidigende, verfassungsfeindliche, rassistische oder sexistische Aufdrucke auf Kleidungsstücken werden nicht geduldet.
Konsequenzen
- Schülerinnen und Schüler, die sich besonders einsatzbereit und couragiert zeigen, werden belobigt.
- Über die Schülerschlichter kann bei Konflikten ein Schlichtergespräch genutzt werden (Mediation).
- Bei Nichteinhaltung wichtiger Punkte aus der Hausordnung werden zunächst die Eltern informiert.
- Es folgt ein gemeinsames Gespräch mit Festlegung von Konsequenzen (z. B. Nacharbeit von fehlenden Stunden beim zuständigen Lehrer, Reinigung der verschmutzten Dinge, soziale Arbeit beim Hausmeister, bei Vandalismus kann eine Anzeige erfolgen, vorübergehende Suspendierung, Schadensersatz nach gesetzlichen Vorschriften leisten).
- Bei Zerstörung von Eigentum der Schule oder Dritter wird der Verursacher dafür haftbar gemacht.
- Bei wiederholten Verstößen gegen die Schulordnung folgen Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen nach §§ 60, 60a des Schulgesetzes.
Die Schulordung tritt ab 01.06.2023 in Kraft.